Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2024
Sonstiges
16.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
31.01.2024
Sonstiges
11.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2022
Eröffnungen
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.03.2022
Sicherungsmaßnahmen
21.03.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
26.06.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
29.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
05.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.02.2017 bis zum 31.12.2017
15.03.2017
Neueintragungen